Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.         GELTUNG · ALLGEMEINES

Leistungen, Lieferungen und Angebote der realworks oHG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle mit der Auftragsdurchführung verbundenen Geschäfte und Folgegeschäfte, sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Für alle Geschäfte, die die Anmietung von Audio- und oder Medientechnologie und hiermit zusammenhängender Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben gelten darüber hinaus die Sonderbedingungen für die Anmietung von Medientechnologie.

Durch Auftragserteilung, werden die Bedingungen der realworks oHG anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der realworks oHG bestätigt werden.

2.         ANGEBOT · BESTELLUNG

Angebote der realworks oHG sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Für Druckfehler und Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Die Annahme der Bestellung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, durch Ausführung der Bestellung oder durch Absendung einer Auftragsbestätigung. Die realworks oHG behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.

3.         PREISE · ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Dienstleistungen und Waren werden gemäß den Preisen berechnet, die in einem verbindlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung ausgewiesen sind. Rechnungen der realworks oHG sind generell sofort bei Erhalt des Werkes oder der Dienstleistung zahlbar, ohne Abzug von Skonto. Schecks werden nur kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen. Die realworks oHG ist berechtigt die Annahme von Schecks, Wechseln oder anderen nicht baren Zahlungsmitteln abzulehnen. Die vereinbarte Vergütung mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die realworks oHG behält sich das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vor. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Ab Eintritt des Zahlungsverzuges ist die realworks oHG berechtigt, Mahnspesen in Höhe von 10,00 € netto zuzüglich 1,19 € MwSt. je Mahnung in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen werden mit 8% (Unternehmer) bzw. 5% (Verbraucher) über dem jeweiligen Basis-Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank bzw. die EZB bekannt gibt erhoben. Die Zinsen sind sofort fällig. Sonstige Ansprüche der realworks oHG bleiben hiervon unberührt.

4.         WIDERRUFSBELEHRUNG

Die realworks oHG bemüht sich, angegebene Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich, als solche vereinbart und bestätigt werden.

Sollte ein Fernabsatzvertrag (Fernabsatzverträge sind gemäß § 312b BGB Verträge über die Überbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden) zustande gekommen sein, steht einem Verbraucher ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu.

4.1.         WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) durch Widerruf oder Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

realworks oHG,

Rosenweg 4 68809 Neulußheim
Telefon: +49 (0) 6205 97 97 811 , Telefax: +49 (0) 6205 97 97 531
E-Mail: info@real-works.de, Internet: www.real-works.de

4.2.         WIDERRUFSFOLGEN

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

4.3.         BESONDERE HINWEISE

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind

5.         HAFTUNG

Die realworks oHG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt allerdings nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der realworks oHG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der realworks oHG beruhen.

5.         GERICHTSSTAND · ERFÜLLUNGSORT · SCHLUSSBESTIMMUNG

Erfüllungsort ist der Sitz der realworks oHG. Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Vertragspartner kein Verbraucher ist, ist der Gerichtsstand Mannheim. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages, sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform nach §.126 BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teile dieser Geschäftsbedingungen, haben nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestandteile zur Folge. Die unwirksamen Regelungen sind dann jedoch so zu deuten und zu ersetzen, dass ein annähernder wirtschaftlicher Erfolg für die realworks oHG erzielt wird.

 

SONDERBEDINGUNGEN
Anmietung von Medientechnologie

Dieser ergänzende Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der realworks oHG, (nachfolgend Vermieter genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt), welche die Anmietung von Medientechnologie und hiermit zusammenhängender Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

1.         MIETDAUER

Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus den Lagern der realworks oHG (Mietbeginn) und endet mit dem Tag der Rückgabe der Mietgegenstände in den Lagern der realworks oHG (Mietende). Dies gilt gleichermaßen, wenn die realworks oHG sich dem Kunden gegenüber zum Transport der Mietgegenstände verpflichtet hat.

2.         KÜNDIGUNG

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Kunden ist ausgeschlossen. Kündigt der Kunde das Mietverhältnis dennoch, schuldet er dem Vermieter einen pauschalierten Schadenersatz, nach folgenden Maßgaben: Erfolgt die Kündigung

  • 20 Tage oder mehr vor dem vereinbarten Mietbeginn, beträgt der Schadenersatz  20 % des Mietpreises,
  • 10 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, beträgt der Schadenersatz 40 % des Mietpreises,
  • 5 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, beträgt der Schadenersatz 60 %  des Mietpreises,
  • weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, beträgt der Schadenersatz 80 % des Mietpreises.

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

3.         GEBRAUCHSÜBERLASSUNG / BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN

Die Abholung und Rückgabe der Mietgegenstände kann nur nach Vereinbarung erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Werden Geräte ohne zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal angemietet, haftet die realworks oHG für Funktionsstörungen nur, wenn der Kunde nachweist, dass für die Mängel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch die realworks oHG erfolgt, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen.

4.         PFLICHTEN DES KUNDEN

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Der Vermieter ist zur Instandsetzung der Mietgegenstände während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal gemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE) zu sorgen.

Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietgegenstände infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde verschuldensunabhängig einzustehen. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verlust bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände. Für verloren gegangene Kleinteile oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.

5.         VERSICHERUNG

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von Mietbeginn bis Mietende (vgl.1 MIETDAUER – SONDERBEDINGUNGEN) abzudecken. Auf Verlangen ist der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen zu leisten. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere der realworks oHG und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen.

6.         RÜCKGABE DER MIETGEGENSTÄNDE

Die Rückgabe der Mietgegenstände findet in den Lagern des Vermieters statt und kann nur nach Vereinbarung erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Die realworks oHG behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

7.         LANGFRISTIG VERMIETETE GEGENSÄNDE

Sofern für Mietgegenstände die vereinbarte Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Die realworks oHG erteilt auf Anfrage des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist die realworks oHG berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträgliche vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt oder in welchem der Kunde die Mietgegenstände aus sonstigen Gründen länger als 2 Monate in Besitz hat.